Kaufmännische Verwaltung
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht müssen zur Beschlusslage und zu den Verteilerschlüsseln der Gemeinschaft passen. Eigentümer sollen erkennen können, wie ihr Anteil zustande kommt und wie sich Konten, Forderungen und Erhaltungsrücklage entwickelt haben.
- Wirtschaftsplan und laufende Sollstellung
- Gesamt- und Einzelabrechnungen
- Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
- Kontrolle der Hausgeldeingänge und abgestuftes Mahnwesen


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